1. Allgemeines
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Mietverträge über Ferienhäuser bzw. „Mietobjekte“ und/oder Bestandteil der Verträge über zusätzliche Dienste zwischen den Reisenden und Experience Flatanger AS. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Reisenden widersprochen, es sei denn, es ist etwas Anderes vereinbart.
    2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit den Angaben auf der Webseite www.experience-flatanger.com, und den Angaben in den Reisedokumenten den gesamten Vertrag zwischen Experience Flatanger AS und dem Reisenden dar. Dieser Vertrag ersetzt sämtliche Angaben in anderen Dokumenten, sofern sie mit Bestimmungen dieses Vertrages in Widerspruch stehen. Experience Flatanger AS ist nicht für Informationen von Dritten verantwortlich.
  2. Bezahlung
    1. Der Mietvertrag erhält erst nach Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 2 Monate vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
    2. Bei Anreise ist per Kreditkarte eine Kaution für die Nutzung der Mietobjekte zu entrichten. Die Höhe der Kaution wird individuell vereinbart. Wurden die Mietobjekte im ordnungsgemäßen Zustand zurück gegeben, wird die Kaution von Experience Flatanger AS nach Ende der Reise zurück überwiesen.
    3. Die Miete für die Unterkünfte und deren Anzahlung sind ausschließlich per Banküberweisung zu entrichten. Leistungen, die vor Ort individuell gebucht werden, wie das Mieten von Booten, Ausflüge und Angeltouren, sind per Kreditkarte zu bezahlen. Bargeld wird nicht akzeptiert.
    4. Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Die Energiekosten werden nach Verbrauch abgerechnet. Der Preis pro kWh wird in den Buchungsunterlagen mitgeteilt und ist aktuell immer auf der Webseite einsehbar.
    5. Klopapier und Reinigungsmittel werden von Experience Flatanger AS bereitgestellt
    6. Handseife, Shampoo, Lebensmittel, Getränke sowie sonstige Verbrauchsartikel müssen vom Reisenden selbst mitgebracht werden.
    7. Sollten uns als Unternehmen Preiserhöhungen in Norwegen betreffen (sei es durch unerwartete Entwicklungen in Politik und Weltwirtsaft, z.B. durch Pandemie, Kriege, etc.), behalten wir uns vor, diese an unsere Kunden weiterzugeben.
  3. Umbuchungen
    1. Bis 90 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag sind Umbuchungen möglich, sofern die Umbuchung keinen geringeren Reise- bzw. Mietpreis zur Folge hat, und die Umbuchung dasselbe Jahr wie die ursprüngliche Buchung betrifft. Wenn die Umbuchung einen höheren Preis zur Folge hat, müssen Sie innerhalb 1 Woche nach der Umbuchung eine entsprechend weitere Anzahlung leisten.
  4. Rücktritt Experience Flatanger Norge
    1. Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet. Pauschaliert kann der Vermieter eine Entschädigung in Prozent des Reisepreises verlangen, die sich am Rücktrittszeitpunkt des Reisenden orientiert:
      • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn ist eine Entschädigung in Höhe von 30% des Gesamtpreises zu zahlen
      • vom 120. Tag bis zum 56 Tag vor Mietbeginn 70% des Gesamtpreises
      • vom 56. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 90% des Gesamtpreises
    2. Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
  5. Rücktritt Experience Flatanger travels the world
    1. Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Da wir insbesondere bei den Experience Flatanger travels the world Produkten 100% in Vorkasse treten und uns an die Regeln der jeweiligen Anbieter halten müssen, sind die Stornoregeln anders gestaffelt. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet. Pauschaliert kann der Vermieter eine Entschädigung in Prozent des Reisepreises verlangen, die sich am Rücktrittszeitpunkt des Reisenden orientiert:
      • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 185. Tag vor Mietbeginn ist eine Entschädigung in Höhe von 50% des Gesamtpreises zu zahlen
      • vom 185 Tag bis zum 60 Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
    2. Bei einem Rücktritt weniger als 60 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
  6. Pflichten des Reisenden
    1. Der Reisende verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar sowie den Booten auftreten, ist der Reisende verpflichtet, dies unverzüglich bei der Experience Flatanger AS anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Reisende für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Reisende persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
  7. Anreise / Abreise
    1. Eine Anreise ist in der Regel ab 15 Uhr möglich. Die Abreise muss bis 10 Uhr am Abreisetag erfolgen. Eine Anreise nach 20 Uhr ist nach Absprache möglich. Eine Abreise nach 10 Uhr ist nach Absprache und gegen Gebühr möglich.
    2. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt.
  8. Mängel, Beschwerden und Abhilfe
    1. Ein Mangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Mietobjekts (Unterkunft oder Boot) oder der Aktivität (Angelausflug oder geführte Tour) von der im Vertrag vereinbarten oder im Vertrag angenommenen abweicht, und diese Abweichung nicht vom Reisenden oder durch äußere Umstände verursacht war. Abweichungen stellen dann keinen Mangel dar, wenn sie von geringfügiger Bedeutung oder von solcher Natur sind, dass der Reisende mit ihrem gelegentlichen Auftreten rechnen muss. Das gleiche gilt für Abweichungen der natürlichen Bedingungen, die Experience Flatanger AS nicht kannte und auch keinerlei Kontrolle darüber hatte.
    2. Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zum Mietobjekt zu gewähren.
    3. Bei Entdeckung von Mängeln durch den Reisenden müssen Reklamationen und Beschwerden den lokalen Mietobjektsinhabern bzw. Dienstanbietern unverzüglich nach Mietbeginn bzw. Reisebeginn oder nach Entdeckung des Schadens/Defekts und in jedem Fall vor dem Ende der Reise mitgeteilt werden. Eine Minderung des Reisepreises kann nur dann eintreten, wenn der Reisende diese angezeigt hat.
    4. Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur des Mietobjekts. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter einzelne Komponenten des Mietobjekts zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
    5. Mit gewissen Unterschieden in der Qualität, Lage, Ausstattung, etc. zwischen den verschiedenen Mietobjekten an einem Ort muss gerechnet werden. Zudem muss mit gewissen Abweichungen zwischen der Darstellung der Mietobjekte auf der Website von Experience Flatanger AS und dem Mietobjekt gerechnet werden. Solche Abweichungen sind keine Mangel. Die Tatsache, dass andere Reisende ein Mietobjekt mit einer anderen Qualität, Lage, Ausstattung usw. haben, stellt keinen Mangel für den Reisenden dar.
    6. Der Reisende verpflichtet sich dazu beizutragen, Schäden, Mängel und Fehler zu minimieren, Verluste für den Vermieter so gering wie möglich zu halten. Experience Flatanger AS wird eine angemessene Frist zur Behebung oder zur Beseitigung eventueller Schäden oder Mängel eingeräumt.
    7. Die Rechte des Reisenden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietobjekt vornimmt oder vornehmen lässt.
    8. Experience Flatanger AS behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen, jegliche Schäden oder Mängel durch Zurverfügungstellung eines anderen Mietobjekts oder einer anderen Aktivität ähnlicher Qualität und ähnlicher Preiskategorie zu beheben.
    9. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Experience Flatanger AS innerhalb einer vom Reisenden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts kündigen. Der Reisende schuldet Experience Flatanger AS den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese ihm gegenüber mangelfrei erbracht wurden. Wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Experience Flatanger AS verweigert wird oder, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird, bedarf es keiner Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels.
  9. Datenschutz
    1. Der Reisende erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
  10. Haftung
    1. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, staatlicher Maßnahmen Norwegens oder des Heimatlandes des Reisenden aufgrund von Pandemien wie z.B. Covid-19, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Reisenden erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
    2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
    3. Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
      1. Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
        • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
        • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
        • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist,
        • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
      2. Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
      3. Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
      4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
      5. Die Benutzung der Boote und des Zubehörs geschieht auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen oder Gegenständen. Die Reisenden sollen in Küstennähe und in den Schären bleiben. Der festgelegte Radius auf der Seekarte darf NICHT verlassen werden. Der Mieter haftet insbesondere bei Schäden durch Grundberührung in vollem Umfang zb defekter Propeller.  Der Reisende haftet in vollem Umfang für Verlust, verursachte Schäden, evtl. Transportkosten und Mietkostenausfall. Auch für Schäden, die er sich oder anderen mit dem Boot zufügt, haftet der Mieter des Bootes. Zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird daher geraten.
  11. Verschiedenes
    1. Streitigkeiten zwischen Reisendem und Experience Flatanger AS sollen nach Möglichkeit einvernehmlich gelöst werden.
    2. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
    3. Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
    4. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
    5. Das Mitbringen von Haustieren muss gesondert angefragt werden.
    6. Der Kraftstoff für die Boote muss obligatorisch auf der Anlage erworben werden.
  12. Schlussbestimmungen
    1. Fotos und Text auf der Webseite bzw. in social Media dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
    2. Auf die norwegischen Bestimmungen zum Führen von Booten und Kraftfahrzeugen wird hiermit hingewiesen.

Achtung: Personen, die nach 1980 geboren sind, sind verpflichtet, einen Bootsführerschein zu besitzen, wenn sie mit mehr als 25 PS oder einer Bootslänge von mehr als 8 m führen wollen. Das Tragen von Rettungswesten ist in Norwegen Pflicht. Das Führen von Booten unter Alkohol- und Rauschmitteleinfluss ist verboten. Die maximale Anzahl an zulässigen Personen pro Boot ist zu beachten. Das Mindestalter zum Führen eines Bootes muss zwingend beachtet werden.